HNO & Ästhetik in Wolfsburg Gero Siemann  

Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde - Ästhetische Medizin

Neugeborenen-Hörscreening

Gutes Hören - von Anfang an

Hörstörungen entstehen nicht nur im Laufe des Lebens sondern können auch schon bei der Geburt vorhanden sein. Circa 1-2 Kinder von 1000 Neugeborenen weisen eine Hörstörung auf (Zahlen für Deutschland). Da durch eine Schwerhörigkeit die Sprachentwicklung und geistige Entwicklung der Kinder beeinträchtigt wird, hat die Untersuchung der Hörfähigkeit nach der Geburt zum Ziel, diese Hörstörungen frühzeitig zu erkennen, um eine Behandlung möglichst früh beginnen zu können

In der Regel wird das Hörscreening in den ersten Lebenstagen durchgeführt, kann aber auch ambulant in der Praxis erfolgen.

Wie wird das Hörvermögen gemessen?

Mit Hilfe einer kleinen Sonde, die an das Ohr gehalten wird, werden wiederholt Klicklaute ausgesendet und ein Mikrofon, welches in der Sonde verbaut ist, misst die Antworten des Ohres, die wie eine Art Echo ausgesendet werden (otoakustische Emissionen). Die Untersuchung dauert nur ein paar Minuten und ist völlig schmerzlos.

Was passiert, wenn die Untersuchung auffällig ist?

Falls die Untersuchung auffällig sein sollte oder die Messung nicht aussagekräftig, weil z. B. noch Reste vom Fruchtwasser im Gehörgang sind, wird zunächst eine Kontrolle vereinbart. Sollte bei der Wiederholung das Ergebnis wieder auffällig sein, werden weitere Untersuchungen veranlasst, u. a. eine Messung der Nervenreaktionen im Hörnerv.

Behandlung

Die Therapie hängt vom Ausmaß und Ort einer Hörstörung ab, z. B. kann das eine frühzeitige Versorgung mit Hörgeräten bedeuten, aber auch im Falle einer hochgradigen Schwerhörigkeit oder Taubheit die Versorgung mit einem künstlichen Innenohr (Cochlea-Implantat)

Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit 1. Januar 2009 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Was bedeutet, dass nun bundesweit jeder neue Erdenbürger Anspruch auf einen Hörtest hat, gleich nach seiner Geburt.

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